ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN

Herzlichen Dank für das Vertrauen und Interesse, das Sie uns entgegenbringen. Wir empfehlen Ihnen, die vorliegenden «Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen» (nachfolgend AVRB genannt) sorgfältig zu lesen. Diese AVRB gelten für Reisen, welche die go2travel GmbH (nachfolgend go2travel) durchführt. Die allg. Reise- und Vertragsbedingungen sind online unter www.go2travel.ch abrufbar. Mit Ihrer definitiven Buchung stimmen Sie diesen zu.

1. Vertrag

1.1. Vertragspartei

go2travel veranstaltet für Sie Reisen. Die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln das Verhältnis zwischen Ihnen und go2travel, wenn Sie direkt mit go2travel einen Vertrag abschliessen und wenn diese Bedingungen ausdrücklich als Vertragsbestandteil genannt werden. Ihre Buchungsstelle tritt nur dann rechtsgültig als Stellvertreterin von go2travel auf, wenn Ihnen dies im Vertrag und auf der Reisebestätigung ausdrücklich mitgeteilt wird. Andernfalls ist allein Ihre Buchungsstelle Ihre Vertragspartnerin.

1.2.  Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Ebenso ist der Versicherungsschutz von go2travel nicht anwendbar für diese Fremdleistungen. Bei allen von go2travel vermittelten Flugtickets gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften. go2travel ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei und sie können sich daher nicht auf die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen.

 1.3. Unsere Leistungen und Ausschreibungen

Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und Reisebestätigung. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Buchungsstelle ist nicht bevollmächtigt, Ihnen Zusagen zu machen, welche sich nicht aus unserer Internetseite oder anderen Unterlagen unsererseits ergeben. Unsere Leistungen beginnen in der Regel ab der ersten bestätigten Leistung (z.B. ab dem Flughafen Schweiz oder ab dem ersten Hotel) Sie müssen deshalb selbst dafür besorgt sein, dass Sie sich zur im Reiseprogramm angegebenen Zeit am Abreiseort einfinden.

 1.4. Angabe der Namen der Reiseteilnehmer

Bei der Buchung sind die Vor- und Familiennamen sowie Geburtsdaten aller Reisenden gemäss offiziellem Reisedokument anzugeben. Wir weisen darauf hin, dass Fluggesellschaften und andere Leistungserbringer Sie und Mitreisende von den Leistungen ausschliessen können oder die Einreise in ein Land verweigert werden kann, wenn die Namen auf den Reisedokumenten nicht mit den Personaldokumenten (Reisepass) übereinstimmen.

 1.5. Änderung der Namen der Reiseteilnehmer

Wünschen Sie nach Vertragsabschluss eine Änderung der Namen der Reiseteilnehmer, des Reisedatums oder eine Umbuchung des Land- oder Flugarrangements vorzunehmen, so belasten wir Sie dafür mit einer Gebühr von CHF 60.– pro Person, max. CHF 120.– pro Auftrag. Für Annullationen/Umbuchungen gelangen die Annullationsbestimmungen gemäss Art.5. zur Anwendung.

1.6. Pass, Visa, Impfungen (erweitert)

In den Publikationen von go2travel finden Sie die allgemeinen Hinweise in Bezug auf die Pass- und Visumserfordernisse (in der Regel für Schweizer Bürger/innen) sowie allfällige gesundheitspolizeiliche Bestimmungen, die bei der Einreise in das von Ihnen gewählte Ferienland zu befolgen sind. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der jeweiligen Publikationen. Erkundigen Sie sich vor Vertragsabschluss und bis zum Antritt der Reise in Ihrem eigenen Interesse, ob und welche Vorschriften für Ihre Reise bestehen, da diese Bestimmungen kurzfristig ändern können. Über die Einreisebestimmungen für Bürger/innen von Staaten, die nicht in unseren Informationen erwähnt sind oder aus den entsprechenden Links entnommen werden können, informiert Sie die Botschaft des Reiselandes in der Schweiz. go2travel kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund von nicht erfüllten Voraussetzungen. Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf- und Gesundheitsvorschriften und für die Mitführung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.

1.7. Provisorische Reservationen

Bei gewissen Leistungen können provisorische Reservationen bis zu einem festgelegten Datum vorgenommen werden. Dies wird Ihnen mit der Offerte schriftlich mitgeteilt. Wenn Sie bis zum festgelegten Datum & Uhrzeit keine definitive Absage machen, wird die provisorische Reservation automatisch fest gebucht und es entsteht ein verbindlicher Vertrag. Bei einer provisorischen Reservierung bleiben Änderungen der Preise und Leistungen bis zur definitiven Buchung vorbehalten.

2. Preise & Zahlungen

2.1. Publizierte Preise

Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus den von go2travel online publizierten Preisen (www.go2travel.ch) oder unseren individuell ausgearbeiteten Angeboten. Die Pauschalpreise unserer Arrangements verstehen sich, wo nicht speziell erwähnt, pro Person in Schweizer Franken. Die maximale Aufenthaltsdauer bleibt vorbehalten. Unsere Preise verstehen sich als Barzahlungspreise, bei Kreditkartenzahlung wird ein Aufpreis belastet. Bei Pauschalarrangements werden die Preise auf das Abflugdatum bezogen kalkuliert. Bei Saisonüberschreitungen (z. B. April/Mai) gelten die Preise gemäss Aufenthaltsdaten. Bei Baukastenarrangements und nur Landleistungen sind die Preise aufenthaltsbezogen. Allfällig anfallende, obligatorische Zusatzkosten (z.B. Reinigungsgebühr für Ferienwohnungen, Kurtaxen oder Zusatzleistungen bei Campern) werden auf der Rechnung in USD aufgeführt und sind an Ort und Stelle zu begleichen.

2.2. Beratungs-, Reservierung- und Buchungsgebühren

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass go2travel, neben den in den Ausschreibungen erwähnten Preisen, zusätzlich Kostenanteile für die Beratung, Reservierung und Buchung gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Reisebüroverbandes erheben kann.

2.3. Zahlungen

Die Reisearrangements sind vor Antritt der Reise wie folgt zu bezahlen: Eine Anzahlung von 30% der Gesamtkosten, mindestens aber eine solche von CHF 500 pro Person, ist bei der Anmeldung, spätestens jedoch, nachdem Sie die Bestätigung der Anmeldung von uns erhalten haben. Flugtickets und nicht erstattbare Leistungen sind bei Anmeldung voll zu bezahlen.

Die Restzahlung ist spätestens 45 Tage vor Abreise fällig.

 2.4. Änderungen der Ausschreibung & Preisänderungen

go2travel behält sich ausdrücklich das Recht vor Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss.

Für z. B. folgende Fälle müssen wir uns vorbehalten, die in den go2travel Ausschreibungen angegebenen Preise zu erhöhen:

– Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)

– Neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen (z. B. Abflugtaxen oder Nationalpark Gebühren).

– Staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer).

– Wechselkursänderungen.

– plausibel erklärbare Druckfehler

Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Totalpreises, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung gegen volle Rückvergütung Ihrer Zahlung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Sie können auch ein anderes von go2travel offeriertes Reisearrangement buchen. go2travel wird die von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen ohne Abzüge an den Preis anrechnen.

3. Beanstandungen während der Reise

3.1. Entspricht die Reise nicht der Leistungsausschreibung von go2travel oder der Auftragsbestätigung oder ist sie mit einem anderweitig erheblichen Mangel behaftet, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei go2travel oder der örtlichen go2travel Vertretung sofort unverzügliche und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.

3.2. Falls go2travel bzw. die örtliche Vertretung nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung offeriert, können Sie selbst für Abhilfe sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen durch go2travel ersetzt, jedoch nur im Rahmen der ursprünglich bestellten Leistungen und gegen Beleg. Sind die aufgetretenen Mängel so schwerwiegend, dass Ihnen die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort nicht zugemutet werden kann, so müssen Sie von der örtlichen go2travel Vertretung eine entsprechende Bestätigung verlangen.

 3.3. Ihre Beanstandungen und die Bestätigungen der go2travel Vertretung müssen Sie innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich go2travel unterbreiten.

4. Haftung

4.1. go2travel vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der lokalen go2travel Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

Die Höhe der Vergütung bleibt jedoch beschränkt auf das Doppelte des Preises, den Sie für das Reisearrangement bezahlt haben.

Für Programmänderungen infolge Flugverspätungen oder Streiks wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet go2travel nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten, für welche go2travel nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.

4.2. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen

Für Personenschäden, die aus schuldhafter Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Reisearrangements durch go2travel oder durch ein von go2travel beauftragtes Unternehmen verursacht werden, in den letztgenannten Fällen unter der Voraussetzung, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche an go2travel abtreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benützung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn-, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus dem anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben.

4.3. go2travel haftet für den Schaden, der als Folge von Diebstählen und Beschädigungen von Sachen entsteht und von go2travel oder von einem von go2travel beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht wird, sofern Sie anderweitig, z. B. von Ihrer Versicherung, keine Entschädigung erhalten und Sie Ihre Ansprüche gegen, die für den Schaden Verantwortlichen an go2travel abtreten. Die Höhe der Entschädigung bleibt allerdings beschränkt auf das Doppelte des Preises, den Sie für das Reisearrangement bezahlt haben. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benützung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn-, Schiffs-, Busunternehmen etc.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche auf die Summe beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben.

4.4. Besondere Veranstaltungen

Ausserhalb des Reiseprogramms können am Ferienziel örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht auszuschliessen, dass die eine oder andere Veranstaltung aufgrund der besonderen lokalen Verhältnisse mit Risiken verbunden ist oder körperliche Voraussetzungen verlangt, die nicht jeder mitbringt. Bei Buchungen von lokalen Ausflügen am Ferienort, die nicht über die go2travel Vertretung erfolgen, kann go2travel keine Haftung übernehmen.

4.5. Reisegarantie

Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch.

4.6. Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen zur Deckung der Reiserisiken den Abschluss einer Reiseversicherung (Annullation, Rückreisekosten, Reisegepäck, Unfall usw.) sofern Sie entsprechende Versicherungen nicht bereits mit genügendem Deckungsumfang abgeschlossen haben. Auskunft erteilt Ihnen Ihr Reisebüro.

Allfällige Selbstbehaltausschlussversicherungen für Mietwagen und Wohnmobile werden über unseren Versicherungspartner ERV abgeschlossen. Der vor Ort anfallende Selbstbehalt wird im Schadenfall nach Rückkehr in die Schweiz erstattet. Die hierfür geltenden allgemeinen Versicherungsbedingungen seitens der Europäischen Reiserversicherung (ERV) finden Sie hier.

5. Rücktrittsbedingungen und Änderungen

 5.1. Annullation / Änderung / Umbuchung der Reise durch Sie

Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise berechnen wir zur Aufwanddeckung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.– pro Person. Bei massgeschneiderten Reisen, die speziell für Sie zusammengestellt wurden oder bei Reisen die mehrere Komponenten, wie z. B. verschiedene Länder, Flüge und andere Fortbewegungsmittel beinhalten, verdoppelt sich dieser Betrag wegen des beträchtlichen Mehraufwandes. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen gem. Ziff. 5.2.

5.2.Annullationskosten

Die in Rechnung gestellte Versicherungsprämie deckt das Annullierungsrisiko in Härtefällen. Als Härtefälle gelten Krankheit, Unfall oder Todesfall des Reiseteilnehmers und seines Reisepartners oder deren direkter Familienangehörigen. Der entsprechende Nachweis muss schriftlich erbracht werden und dessen Kontrolle durch einen Vertrauensarzt bleibt vorbehalten. Krankheiten und Unfälle, die bereits zur Zeit der Reservationsbestätigung bestanden, fallen nicht unter die Annullierungskosten-Versicherung. Treten Sie weniger als 45 Tage vor dem Abreisedatum von der Reise zurück (oder buchen diese um), und zwar aus einem Grund, der nicht durch die Annullierungskosten-Versicherung oder durch eine durch Sie abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, so müssen Sie zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises bezahlen:

45–31 Tage vor Abreise 25% des Pauschalpreises

30–15 Tage vor Abreise 50% des Pauschalpreises

14–8 Tage vor Abreise 75% des Pauschalpreises

  7–0 Tage vor Abreise 100% des Pauschalpreises

Für bestimmte Produkte und/oder bestimmte Daten gelten ausserdem verschärfte Annullierungsbestimmungen gemäss Vermerk in der Auftragsbestätigung beim entsprechenden Produkt.

Ihre Buchungsstelle ist berechtigt zusätzliche Kostenanteile für deren Aufwände zu verrechnen.

Flüge: Es gelten die Annullations- oder Änderungsbestimmungen der Fluggesellschaft. Flüge unterliegen teilweise sehr strengen Annullations- und Umbuchungsbedingungen. Je nach Fluggesellschaft und Tarifart betragen diese bis zu 100 % ab Buchungszeitpunkt. Taxen und Zuschläge sind bei einigen Gesellschaften oder Tarifen nicht erstattbar.

5.3. Abweichende Annullierungskosten

Abweichende Annullierungskosten sind bei der jeweiligen Programmausschreibung, bzw. auf der Auftragsbestätigung zu finden.

5.4. Ersatzperson

Können Sie die gebuchte Reise nicht antreten, sind Sie jedoch in der Lage, uns eine Ersatzperson bekanntzugeben, die bereit ist, die Reise unter den gleichen Bedingungen an Ihrer Stelle mitzumachen und das von Ihnen gebuchte Reisearrangement zu übernehmen, so erhebt go2travel lediglich die Bearbeitungsgebühr. Der Eintritt einer Ersatzperson ist zulässig nach Absprache mit Ihrem Reisebüro bzw. go2travel unter Vorbehalt der organisatorischen Möglichkeiten. Die Ersatzperson muss den besonderen Reiseerfordernissen genügen, und es dürfen Ihrer Teilnahme an der Reise keine gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle des Eintritts einer Ersatzperson bleiben Sie go2travel gegenüber jedoch neben der Ersatzperson persönlich haftbar für die Bezahlung des Reisearrangements und allfälliger Gebühren.

5.5. Verzicht auf Annullationskostenversicherung

Bei Vorliegen einer privaten Versicherungsdeckung, kann der Reiseteilnehmer bei seinem Reisebüro eine Verzichtserklärung verlangen.

6. Reiseabbruch durch den Reisenden

Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen go2travel den Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstatten. Allfällige nicht bezogene Leistungen werden Ihnen jedoch nach Möglichkeit vergütet. In dringlichen Fällen (z. B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird go2travel so weit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.

7. Programmänderungen & Leistungsausfälle während der Reise

7.1. Änderung der ausführenden Fluggesellschaften

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind wir verpflichtet, Sie über die Namen der ausführenden Fluggesellschaften zu informieren. Für den Fall, dass das von go2travel verpflichtete Flugtransportunternehmen aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht in der Lage ist, die vereinbarten Leistungen mit den vorgesehenen Flugzeugtypen zeitgerecht durchzuführen, behält sich go2travel vor, den Transport mit einem anderen Flugtransportunternehmen, anderen Flugzeugtypen oder anderen Flugzeiten auszuführen. In diesem Falle wird Ihnen der Name der neuen Fluggesellschaft baldmöglichst mitgeteilt.

7.2. Absagen aus Gründen die bei Ihnen liegen

go2travel ist berechtigt, eine Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt go2travel Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück – weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten und weitere Schadenersatzforderungen.

7.3. Unterbeteiligung

Für alle von uns offerierten Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die unterschiedlich sein kann. Beteiligen sich an einer Reise zu wenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstände vor, die go2travel vor der Abreise zu einer wesentlichen Änderung der in den Ausschreibungen angebotenen Leistungen zwingen, kann go2travel die Reise bis spätestens 22 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. In diesem Fall bemühen wir uns, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen, zuzüglich einer Umtriebsentschädigung von CHF 60.– pro gebuchte Person, höchstens CHF 120.– pro Auftrag. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

7.4. Höhere Gewalt und Streiks

Falls eine Reise wegen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen oder politische Unruhen am Ferienort, welche aus Sicherheitsgründen einen Verzicht auf die Durchführung der Reise nahelegen), behördlichen Massnahmen oder wegen Streiks aus der Sicht von go2travel nicht begonnen werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss, ist go2travel befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die von go2travel bereits gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

8. Verjährung

Schadenersatzforderungen gegen go2travel gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende des gebuchten Reisearrangements folgenden Tag.

9. Ombudsmann

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und go2travel oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse des Ombudsmanns lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich, www.ombudsman-touristik.ch

10. Datenschutz

10.1. Ihre Daten

go2travel benötigt von Ihnen und allen Mitreisenden verschiedene persönliche Daten zur korrekten Vertragsabwicklung. Wir unterstehen dem schweizerischen Datenschutzgesetz und verpflichten uns, Ihre Daten sicher aufzubewahren.

10.2. Übermittlung Ihrer Daten an Leistungsträger und Behörden

Wir werden Ihre Daten, soweit zur Abwicklung notwendig, an die Leistungserbringer weiterleiten. Diese befinden sich im Ausland, wo der Datenschutz u. U. nicht schweizerischem Standard entspricht. Sowohl wir wie auch die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten an Behörden weiterzuleiten.

10.3. Persönliche, schützenswerte Daten

Je nach gebuchten Leistungen übermitteln Sie uns persönliche Daten. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches u. U. auf die Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Solche Daten werden an Leistungsträger für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Umständen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlichen Anordnungen bekannt gegeben. Indem Sie uns solche Angaben machen, ermächtigen Sie uns ausdrücklich, dass wir diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden dürfen.

10.4. Informationen über unsere Angebote/Programme

Wir werden uns erlauben, Sie in Zukunft über unsere Programme und Reisen zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst abzubestellen.

10.5. Durchsetzung von Rechten

Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und Dritte zur Durchsetzung unserer berechtigten Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf Straftat.

10.6. Fragen zum Datenschutz

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht in die bei uns gespeicherten Daten wünschen oder unseren Informationsdienst abbestellen möchten, wenden Sie sich an go2travel, Sentmattstrasse 10, CH-8910 Obfelden, www.go2travel.ch.

11. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reiseveranstalters führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

12. Gerichtsstand

Im Verhältnis zwischen Ihnen und go2travel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für Klagen gegen go2travel ist Obfelden.